Allgemeine Geschäftsbedingungen RENNERGY B2B(Stand 07/25)
A. Allgemeine Bedingungen für alle Verträge
1. Geltungsbereich, Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Kaufverträge von Waren und Dienstleistungen, sowie für alle Werk-, Dienst- und weiteren Verträge die der Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“) mit RENNERGY abschließt. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die als Wiederverkäufer die Waren von RENNERGY weiterverkaufen oder gewerblich verwenden.
1.2 Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.
1.3. Verträge, die mit RENNERGY SYSTEMS AG abgeschlossen werden, kommen mit dem nachfolgend genannten Vertragspartner zu Stande (nachfolgend „RENNERGY“ oder „Anbieter“):
RENNERGY SYSTEMS AG
v.d.d. Vorstandsvorsitzenden
Einöde 50
87474 Buchenberg, Deutschland
E-Mail: info@rennergy.de
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen bei RENNERGY stellen keine rechtlich bindenden Angebote, sondern eine Aufforderung an den Kunden dar, uns ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Durch Bestellung gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen oder schriftlich genannten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar. RENNERGY kann die Bestellung des Kunden durch Versand einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware annehmen.
2.2 Mit der Annahme wird der Vertrag geschlossen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen von RENNERGY berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
2.3 Bis zur Erfüllung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche gegen den Kunden, inkl. etwaiger Saldoforderungen, bleiben gelieferte Waren unser Eigentum. Steht gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt, so ist dem Kunden die Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst auf den Kunden übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Für den Fall des Wiederverkaufs tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Geschäfts mit uns seine Kaufpreisforderung in Höhe des dem Besteller berechneten Verkaufspreises sicherungshalber an uns ab, ohne dass es später besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Besteller mit Vorrang vor den übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an uns ab, der dem in unserer Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der Kunde hat uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Kunden die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug oder anderen Gründen, die eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruchs vermuten lassen, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber dem Kunden verlangen.
2.4 Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungs-ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
2.5 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber RENNERGY zu erfüllen, kann RENNERGY bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuld-verhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird RENNERGY frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
2.6 Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass RENNERGY die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
2.7 Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und Frachtgebühr.
2.8 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Kunden gespeichert oder ausgedruckt werden. Sie werden von RENNERGY nicht separat für jeden Kunden gespeichert. Eingabefehler können vor Absenden der Anmeldung oder vor Abschluss eines Vertrags über die Nutzung kostenpflichtiger Services erkannt und korrigiert werden. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
3. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
3.1 Kunde und RENNERGY benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner, wenn sich dieser nicht aus den tatsächlichen Umständen ergibt. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und RENNERGY erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, RENNERGY soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Zugang zu den Räumlichkeiten ermöglichen. Soweit aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen ein Zugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung von RENNERGY und seiner Mitarbeiter zur Verfügung steht.
Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch von RENNERGY unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
3.3 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und -analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare und Verfahren von RENNERGY verwendet.
3.4 Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
3.5 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
4. Störungen bei der Leistungserbringung
4.1 Wenn eine Ursache, die RENNERGY nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
4.2 Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann RENNERGY auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
4.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung von RENNERGY vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von RENNERGY innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde RENNERGY den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.
4.4 Gerät RENNERGY mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von RENNERGY beruht.
4.5 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von RENNERGY zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
5. Sachmängel und Aufwendungsersatz
5.1 RENNERGY leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen von RENNERGY von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.
5.2 RENNERGY hat bei jeder Mängelrüge das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes. RENNERGY kann vom Kunden verlangen, den beanstandeten Liefergegenstand an RENNERGY zu schicken, außer die Versandkosten hierfür stehen im groben Missverhältnis zum beanstandeten Mangel. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt und hat der Kunde dies vor Erhebung der Mängelrüge erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, so ist er zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden, z.B. Fahrt- oder Versandkosten, verpflichtet. Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.
5.3 Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Fehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.
5.4 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 7 ergänzend.
5.5 Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
5.6 Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch RENNERGY führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.
5.7 Rückgriffsansprüche bei Verträgen über digitale Produkte gemäß § 327u BGB bleiben unberührt. Macht ein Abnehmer gegenüber dem Kunden einen etwaigen Anspruch geltend, der zu einem Rückgriffsanspruch führen kann, wird der Kunde den Anbieter unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch und die für dessen Beurteilung notwendigen sowie nützlichen weiteren Informationen in Kenntnis setzen. Der Kunde wird dem Anbieter die Möglichkeit verschaffen, den vom Abnehmer des Kunden geltend gemachten Anspruch zu befriedigen, außer soweit dies für den Kunden unzumutbar ist. Der Kunde und der Anbieter werden sich mit dem Ziel abstimmen und zusammenarbeiten, einen berechtigten Anspruch des Abnehmers des Kunden möglichst aufwands- und kostengünstig zu befriedigen.
5.8 RENNERGY kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.
6. Rechtsmängel
6.1 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 5.5. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 7 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand von RENNERGY gilt Ziffer 5.8 entsprechend.
7. Allgemeine Haftung von RENNERGY
7.1 RENNERGY haftet dem Kunden stets
a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die RENNERGY, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
7.2 RENNERGY haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.
7.4 Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Für die Verjährung gilt Ziffer 5.5 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individual vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 7.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.
7.5 Ergänzend und vorrangig ist die Haftung von RENNERGY wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens- und Aufwendungsersatz - unabhängig vom Rechtsgrund - insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 7.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.
7.6 Aus einer Garantieerklärung haftet RENNERGY nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 7.2ff.
7.7 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen RENNERGY gelten Ziffern 7.1 bis 7.6 entsprechend.
7.8 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet RENNERGY nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von RENNERGY tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung von RENNERGY vereinbart ist.
8. Hinweis zur Materialgarantie und Abgrenzung zur gesetzlichen Gewährleistung
RENGERGY gewährt für bestimmte Produkte eine freiwillige Materialgarantie. Diese Materialgarantie ist eine zusätzliche, vertraglich eingeräumte Leistung und besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Sie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler an bestimmten, im Einzelfall spezifizierten Komponenten, sofern diese bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten.
Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung:
• Die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 437 ff. BGB verpflichtet den Verkäufer zur Mangelhaftung für bei Übergabe bereits bestehende Sach- und Rechtsmängel. Sie gilt zwingend und kann im B2B-Geschäftsverkehr unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Dauer begrenzt werden.
• Die Materialgarantie ist hingegen eine freiwillige Herstellergarantie, die über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgeht, aber auch streng an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Einschränkungen gebunden ist.
Voraussetzungen und Ausschlüsse:
• Die Inanspruchnahme der Materialgarantie setzt insbesondere voraus: ordnungsgemäße Installation, sachgemäßen Betrieb, fristgerechte Inbetriebnahme sowie die Einhaltung der Wartungs- und Reinigungsintervalle.
• Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch: unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Installation, eigenmächtige Eingriffe oder Änderungen durch Dritte, Verschleißteile, höhere Gewalt und nicht bestimmungsgemäßen Einsatz.
• Genaue Voraussetzungen, Laufzeiten sowie Ausschlüsse der Materialgarantie ergeben sich aus den jeweils abgeschlossenen Vertragsbedingungen und den zugehörigen Garantiedokumenten.
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn alle im Vertrag oder Garantieformular definierten Anforderungen erfüllt und alle erforderlichen Nachweise (z. B. Inbetriebnahmeprotokoll, Wartungsnachweise) vorgelegt werden.
9. Datenschutz
9.1 RENNERGY verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2 RENNERGY erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
9.3 Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung, z. B. an Logistik- oder Zahlungsdienstleister, und nur im erforderlichen Umfang.
9.4 RENNERGY verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.
9.5 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, den Rechten des Betroffenen (z. B. auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch) sind in der Datenschutzerklärung auf der Webseite www.rennergy.de abrufbar.
10. Zahlungsbedingungen
10.1 Rechnungen von RENNERGY sind sofort nach Erhalt fällig. RENNERGY gewährt bei Zahlung innerhalb 8 Tagen 2% Skonto. Der Kunde befindet sich 14 Tage nach Erhalt der Rechnung im Zahlungsverzug.
10.2 Bis zur Zahlung behält sich RENNERGY das Eigentum an gelieferten Waren vor. Zeichnungen und andere Unterlagen bleiben Eigentum von RENNERGY. Das Eigentum geht nach der Tilgung sämtlicher gegenüber RENNERGY bestehender Verbindlichkeiten auf den Kunden über. Wird die von RENNERGY gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde an RENNERGY das (Mit-)Eigentum an der dadurch entstandenen Sache ab.
10.3 Jede Beeinträchtigung des Eigentumsrechtes von RENNERGY durch Dritte, z.B. Pfändung, ist RENNERGY unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Das Eigentumsrecht von RENNERGY ist sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber RENNERGY zu bestätigen.
10.4 Zur Sicherung aller auch künftig entstehender Ansprüche tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen an RENNERGY ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der von RENNERGY gelieferten Ware entstehen. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Gegenständen beschränkt sich die Vorabtretung der Forderungen auf den Fakturawert der Rechnungen von RENNERGY.
10.5 Auf Verlangen hat der Kunde an RENNERGY die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und sie zur Zahlung an RENNERGY aufzufordern.
11. Sprachliche Gleichbehandlung
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB überwiegend die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter. Diese Formulierung dient ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung und stellt keine Diskriminierung dar.
12. Sonstiges
12.1 Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu). RENNERGY ist berechtigt, an jedem anderen Gerichtsstand seiner Wahl zu klagen.
12.2 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertragliche Beziehung zwischen RENNERGY und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss deutschen Kollisionsrechts.
12.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
12.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert.
B. Ergänzende Vertragsbedingungen für Dienstleistungen und Beratungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 RENNERGY erbringt die Dienstleistung gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Projekt- und Erfolgsverantwortung trägt der Kunde. RENNERGY erbringt die Dienstleistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
1.2 Der Vertragsgegenstand kann in einer einmaligen, auch in Teilen zu erbringenden Leistung bestehen oder auf Dauer angelegt sein.
2. Durchführung der Dienstleistung
2.1 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz von RENNERGY, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.2 RENNERGY erbringt die Leistung durch geeignete Mitarbeiter. Ein Anspruch des Kunden auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter von RENNERGY besteht nicht.
2.3 RENNERGY bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2.4 Der Kunde ist gegenüber den mit der Leistungserbringung befassten Mitarbeitern von RENNERGY nicht weisungsbefugt.
2.5 Sofern RENNERGY die Ergebnisse der Dienstleistung schriftlich darzustellen hat, ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass der von ihm benannte Ansprechpartner die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei an RENNERGY zur Verfügung stellt, soweit nicht von RENNERGY selbst geschuldet. Darüber hinaus sorgt der Kunde für deren Aktualisierung. RENNERGY darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.
3.2 Der Kunde hat dazu die Dienstleistungserbringung durch RENNERGY zu beobachten.
4. Laufzeit
4.1 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Erstmals möglich ist diese Kündigung zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Vertragsabschluss folgt. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit bleibt von diesem Kündigungsrecht unberührt. Dies gilt jeweils nicht, soweit Abweichendes vereinbart ist.
4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.3 Kündigungserklärungen sind nur schriftlich wirksam.
4.4 Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.
5. Vergütung
5.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann RENNERGY die Vergütung frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss erhöhen, wenn die erhöhte Vergütung dem aktuellen Listenpreis von RENNERGY entspricht. Weitere Erhöhungen können frühestens 12 Monate nach Wirksamwerden einer vorangegangenen Erhöhung erfolgen. Eine Erhöhung wird 3 Monate nach Ankündigung wirksam.
5.2 Der Kunde hat ein Kündigungsrecht, wenn sich die Vergütungssätze um mehr als fünf Prozent erhöhen. Der Kunde kann innerhalb eines Monats ab Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt der Wirksamkeit einer solchen Erhöhung kündigen.
5.3 Vereinbarte Aufwandsnachweise gelten als genehmigt, soweit der Kunde nicht innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt detailliert schriftlich widerspricht und RENNERGY im Aufwandsnachweis auf die Genehmigungsfiktion hingewiesen hat.
5.4 Reisekosten und -spesen sowie sonstige Aufwendungen werden nach der Preisliste von RENNERGY erstattet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
5.5 RENNERGY kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffer 3) anfällt.
6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).
C. Ergänzende Vertragsbedingungen für Werkleistungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 RENNERGY erbringt die Werkleistung gemäß der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergütung.
1.2 Die Erfolgsverantwortung trägt RENNERGY nur, soweit
a) die dafür maßgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss in der Leistungsbeschreibung in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und abschließend definiert wurden sowie Gegenstand des Vertrages geworden sind (vereinbarte Leistungskriterien) und
b) der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt; es sei denn, diese haben keine Auswirkungen auf die Leistungserbringung.
1.3 Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Die Leistungsbeschreibung gibt die vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 1.2 a) abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 4. Etwaige Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen für die Leistungsbeschreibung erbringt RENNERGY nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrags.
1.4 Soweit noch nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbart, einigen sich die Vertragspartner bis zu einem im Vertrag vereinbarten Termin, sonst bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung auf einen Termin zum Beginn der Arbeiten. Die Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
1.5 Soweit RENNERGY keinen werkvertraglichen Erfolg schuldet, gelten die Vertragsbedingungen für Dienstleistungen (Kapitel B), außer soweit anderes vereinbart ist.
2. Zusammenarbeit der Vertragspartner
2.1 Die Ansprechpartner (Ziffer 3.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kapitel A) haben die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und für notwendige Informationen zur Verfügung zu stehen. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind zu dokumentieren.
2.2 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz von RENNERGY, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass RENNERGY die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen sowie Zugänge zu Räumlichkeiten bestehen. RENNERGY darf von der Vollständigkeit und Richtigkeit der übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, außer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollständig oder unrichtig sind.
3.2 Der Kunde hat Mängel insbesondere gemäß Ziffer 3.3 Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A) zu melden.
4. Abnahme
4.1 Der Kunde erklärt innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens von RENNERGY die Abnahme, soweit keine andere Frist vereinbart wurde. Während dieses Prüfungszeitraums kann sich der Kunde davon überzeugen, dass die Werkleistungen vertragsgemäß sind.
4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
a) Kategorie 1: Die Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt.
b) Kategorie 2: Die Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung einschränkt, ohne dass ein Mangel der Kategorie 1 vorliegt.
c) Kategorie 3: Die Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung nur unerheblich einschränkt.
4.3 Bei einem Mangel der Kategorie 1 kann der Kunde die Abnahmeerklärung verweigern. Dies gilt auch, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen. RENNERGY wird ordnungsgemäß (Ziffer 3.3) gemeldete Mängel mit Auswirkungen der Kategorie 1 in einem angemessenen Zeitraum so beseitigen, dass keine Auswirkungen der Kategorie 1 mehr vorliegen. Solange die Prüfung wegen eines solchen Mangels, seinen Auswirkungen oder seiner Beseitigung nicht sachgerecht weitergeführt werden kann, verlängert sich der Prüfungszeitraum für die davon betroffenen Werkleistungen angemessen. Ansprüche wegen Mängeln nach Erklärung der Abnahme bleiben unberührt.
4.4 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Abnahmeprüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind.
4.5 Wenn keine Mangelauswirkungen der Kategorie 1 vorliegen, gilt die Leistung als abnahmefähig.
4.6 Die Werkleistungen gelten - auch ohne ausdrückliche Erklärung und ohne Abnahmeverlangen von RENNERGY - als abgenommen,
a) wenn der Kunde die Werkleistung zu anderen als zu Testzwecken (Ziffer 1.3) in Gebrauch nimmt, oder
b) mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert, oder
c) wenn der Kunde innerhalb des Prüfungszeitraums gemäß Ziffer 6.1 keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern, oder
d) wenn der Kunde innerhalb einer ihm dafür von RENNERGY gesetzten angemessenen Frist keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern und RENNERGY bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat.
4.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen.
5. Mangelansprüche des Kunden
5.1 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind. Dies gilt auch für Mängel, für die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Ziffer 3.3.
5.2 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl von RENNERGY entweder Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.
5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und / oder im Rahmen von Ziffer 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A) Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Sphäre von RENNERGY liegt.
5.4 Für Sach- und Rechtsmängel gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel A). § 641 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
6. Vorzeitige Beendigung
6.1 Kündigt der Kunde vor Abnahme, so ist RENNERGY berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach RENNERGY 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
7. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).
D. Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der angebotenen Produkte sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.2 Die Produkte werden grundsätzlich mit einer Installationsanleitung geliefert, sofern diese nicht anbieterseitig montiert werden. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung können dem Kunden nach Wahl von RENNERGY elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
1.3 Beinhaltet die Lieferung der Produkte eine für ihre Funktionsfähigkeit zwingend notwendige Software, erhält der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit diesen Produkten. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.
1.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Produkte durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen von RENNERGY, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergütet.
2. Preis, Gefahrübergang
2.1 Die Preise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Danach kann RENNERGY spätestens bis eine Woche vor Lieferung eine Erhöhung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, längstens jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Preiserhöhung 5 % überschreitet.
2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungswerk über. Der Kunde transportiert die Hardware vollständig auf eigene Kosten und befreit RENNERGY von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen (z.B. Raum, Energie, Klima) für die Produkte her. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt, aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung.
3.2 Der Kunde wird RENNERGY im Rahmen der erforderlichen Unterstützung insbesondere freien Zugang zum Aufstellungsort gewähren, die erforderlichen Arbeitsmittel in angemessenem Umfang dort zur Verfügung stellen und zweckdienliche Informationen (z.B. über Einsatzbedingungen oder Änderungen an der Hardware) mitteilen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, bestellte Ware am vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Unterlässt er dies schuldhaft, ist RENNERGY berechtigt, die Ware zu verrechnen und auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder Schadenersatz zu verlangen.
4. Mangelansprüche des Kunden
4.1 RENNERGY gewährleistet, dass die Hardware bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß 1.1 entspricht. Für Rechtsmängel gilt ergänzend Kapitel A, Ziffer 6, für Sachmängel gilt ergänzend Kapitel A, Ziffer 5 nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4).
4.2 Der Kunde hat Mangelansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind und RENNERGY binnen 8 Tagen nach Lieferung gemeldet werden. Für die Mitteilung von Mängeln gilt insbesondere Kapitel A, Ziffer 4.3.
4.3 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl von RENNERGY entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen berücksichtigt. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfüllung ausgewechselt werden, geht auf RENNERGY über.
4.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder – unter den Voraussetzungen von Kapitel A, Ziffer 7 – Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezüglich dieser Mangelansprüche innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.
4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, wird RENNERGY die Hardware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen, höchstens den bei der Rückgabe gewöhnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.
5. Lieferung, Gefahrübergang
5.1 RENNERGY liefert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie in die in der Versand- und Lieferkostentabelle angegebenen Länder. Die Lieferfrist ist der jeweiligen Artikelbeschreibung sowie der Liefertabelle zu entnehmen.
5.2 Sofern RENNERGY die Lieferung der Ware nicht selbst durchführt, sondern hierfür einen externen Paket- oder Speditionsdienstleister beauftragt, erfolgt der Versand ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (§ 14 BGB). Sämtliche Angaben zu Lieferzeiten, Lieferterminen oder Lieferfristen stellen unverbindliche Richtwerte dar und gelten ausschließlich unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch den jeweils beauftragten Versanddienstleister. Eine Zusicherung bestimmter Liefertermine oder Lieferfristen erfolgt nicht, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich durch den Verkäufer als verbindlich bestätigt wurden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen, Terminabweichungen oder Nichtzustellungen, die durch den externen Versand- oder Speditionsdienstleister verursacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob Lieferzeiten vom Versanddienstleister angekündigt, bestätigt oder angefragt wurden. Eine Erstattung von Versand-, Transport-, Liefer- oder Folgekosten sowie die Geltendmachung von Schadensersatz-, Aufwendungsersatz- oder sonstigen Ersatzansprüchen aufgrund nicht eingehaltener Lieferzeiten durch den externen Dienstleister ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Ware an den externen Versand- oder Speditionsdienstleister (§ 447 BGB). Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Versandkosten übernimmt oder die Beauftragung des Versanddienstleisters im Namen oder auf Rechnung des Verkäufers erfolgt. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen verzögerter oder unvollständiger Lieferung.
5.3 Die genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet RENNERGY pro Bestellung die im jeweiligen Artikelangebot bzw. in der Versand- und Lieferkostentabelle angegebenen Versandkosten. Sofern bei Bestellung über das Online-Händler-Portal Versandkosten angezeigt werden, sind diese systembedingt nur geschätzt. Maßgebend sind die in der Versand- und Lieferkostentabelle angegebenen Versandkosten.
5.4 Erfolgt eine Versendung der Ware in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU), kommen je nach Lieferland unterschiedliche weitere Kosten, etwa Bankgebühren, Steuern und/oder Zölle hinzu, die vom Kunden zu tragen sind. Weitere Informationen finden sich beispielsweise unter http://auskunft.ezt-online.de/ezto/Welcome.do
5.5 Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
5.6 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht mit der Auslieferung der Sache an einen geeigneten Beförderer (Spediteur, Frachtführer, Post etc.) auf den Kunden über.
5.7 Für Schäden, die beim Abladen durch den Kunden oder durch unsachgemäße Handhabung entstehen, wird ausdrücklich jede Haftung abgelehnt.
6. Retouren
6.1 Rücksendungen sind nur nach Absprache mit RENNERGY unter Maßgabe der folgenden Bedingungen möglich.
6.2 Katalogmäßige Artikel, die im Lieferprogramm zum Zeitpunkt der Rücksendung noch enthalten sind, werden nur in fabrikneuem Zustand, in Originalverpackung und nicht älter als 2 Jahre zurückgenommen. Eine Rücknahme speziell für den Kunden angepasster Ware ist grundsätzlich nicht möglich.
6.3 Von der Gutschrift werden, soweit nicht anders vereinbart, pauschal 15% als Prüfgebühr und Umtriebsentschädigung, sowie weitere etwaig angefallene Kosten, insbesondere Instandstellungskosten und Portokosten abgezogen.
7. Garantie
RENGERGY gewährt für bestimmte Produkte eine freiwillige Materialgarantie. Diese Materialgarantie ist eine zusätzliche, vertraglich eingeräumte Leistung und besteht unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Sie umfasst ausschließlich Material- und Herstellungsfehler an bestimmten, im Einzelfall spezifizierten Komponenten, sofern diese bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten.
Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung:
• Die gesetzliche Gewährleistung gemäß §§ 437 ff. BGB verpflichtet den Verkäufer zur Mangelhaftung für bei Übergabe bereits bestehende Sach- und Rechtsmängel. Sie gilt zwingend und kann im B2B-Geschäftsverkehr unter bestimmten Voraussetzungen in ihrer Dauer begrenzt werden.
• Die Materialgarantie ist hingegen eine freiwillige Herstellergarantie, die über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgeht, aber auch streng an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Einschränkungen gebunden ist.
Voraussetzungen und Ausschlüsse:
• Die Inanspruchnahme der Materialgarantie setzt insbesondere voraus: ordnungsgemäße Installation, sachgemäßen Betrieb, fristgerechte Inbetriebnahme sowie die Einhaltung der Wartungs- und Reinigungsintervalle.
• Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch: unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Installation, eigenmächtige Eingriffe oder Änderungen durch Dritte, Verschleißteile, höhere Gewalt und nicht bestimmungsgemäßen Einsatz.
• Genaue Voraussetzungen, Laufzeiten sowie Ausschlüsse der Materialgarantie ergeben sich aus den jeweils abgeschlossenen Vertragsbedingungen und den zugehörigen Garantiedokumenten.
• Die Garantie erlischt bei Eingriffen des Kunden oder Dritten innerhalb der Garantiezeit oder bei Schäden, die durch unsachgemäße Montage, falsche Bedienung, oder unrichtige Wartung entstanden sind. Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (Dichtungen, elektrische Teile usw.).
Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn alle im Vertrag oder Garantieformular definierten Anforderungen erfüllt und alle erforderlichen Nachweise (z. B. Inbetriebnahmeprotokoll, Wartungsnachweise) vorgelegt werden.
8. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A). § 641 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
E. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Nutzung des Händlerkontos
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung des Händlerkonto von RENNERGY. RENNERGY bietet dem Kunden als Wiederverkäufer die Möglichkeit, sich in einem Portal zur Selbstverwaltung bei RENNERGY zu registrieren und von dort aus Bestellungen vorzunehmen. Das Händlerkonto zeigt dem Kunden außerdem eine Übersicht der jeweils aktuellen Vertragsverhältnisse und Preiskonditionen.
2 Preis, Laufzeit
2.1 Die Nutzung des Händlerkontos ist für den Kunden kostenfrei.
2.2 Dieser Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 5 (fünf) Werktagen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail ausreichend) und ist an info@rennergy.de zu richten.
2.3 Eine Kündigung des Händlerkontos berührt nicht den Bestand anderer Verträge zwischen den Parteien.
3 Registrierung und Zugang
3.1 Die Nutzung des Händlerportals setzt eine erfolgreiche Registrierung und die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein.
3.2 RENNERGY ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Zugänge zu sperren, insbesondere bei Verstoß gegen die AGB oder missbräuchlicher Nutzung.
4. Nutzung des Portals
4.1 Der registrierte Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
4.2 Die Nutzung des Portals erfolgt ausschließlich im Rahmen der geschäftlichen Beziehung mit RENNERGY. Jegliche missbräuchliche oder zweckwidrige Verwendung ist untersagt.
4.3 Änderungen der im Portal bereitgestellten Informationen (z. B. Preise, Verfügbarkeiten) behält sich RENNERGY jederzeit vor. Es besteht kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit.
5 Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde erklärt mit der Registrierung ausdrücklich seine Vertretungsberechtigung für alle zukünftig von ihm zur Listung angemeldeten Online-Shops.
5.2 Der Nutzer des Händlerkontos ist Administrator dieses Kontos und kann Ansprechpartner für RENNERGY hinterlegen. Der jeweilige Ansprechpartner muss eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein, der für den Kunden vertretungsberechtigt ist.
5.3 Ändern sich die angegebenen Daten, so ist der Kunde verpflichtet, seine Angaben unverzüglich zu aktualisieren.
5.4 Das Händlerkonto ist nicht übertragbar.
5.5 Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und den Zugang zu seinem Händlerkonto sorgfältig zu sichern.
5.6 RENNEERGY ist umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Händlerkonto von Außenstehenden missbraucht wurde. Die Anzeige ist an info@rennergy.de zu richten.
6. Pflichten von RENNERGY
6.1 RENNERGY behält sich vor, jeden zur Listung angemeldeten Kunden auf Seriosität und rechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen.
6.2 RENNERGY kann nach freiem Ermessen Kunden und Händler ablehnen oder von der Nutzung des Händlerkontos ausschließen. Die Zurverfügungstellung des Händlerkontos steht im freien Ermessen von RENNERGY.
6.3 Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Form, die tatsächliche Verfügbarkeit oder grundsätzliche Aufrechterhaltung des Händlerkontos.
6.4 In dem Händlerkonto erhält der Kunde möglicherweise Zugriff auf andere Produkte und Dienstleistungen. Diese Produkte und Dienstleistungen können weiteren Nutzungsbedingungen und Richtlinien unterliegen.
6.5 RENNERGY behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen (z.B. bei Änderung der Rechtslage oder Ergänzung der Dienstleistungen) zu ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail übermittelt oder beim Login angezeigt. Sie gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung zustimmt oder nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform (E-Mail ausreichend). Wir werden den Kunden in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen seiner Untätigkeit gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, hat RENNERGY das Recht, diese Nutzungsvereinbarung durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
6.6 RENNERGY behält sich bei wiederholt missbräuchlicher Verwendung die fristlose Löschung des Händlerkontos vor. Das gilt insbesondere für Verstöße gegen anwendbares Recht oder vertragliche Vereinbarungen.
7. Haftung
7.1 RENNERGY haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit des Portals und daraus entstehende Schäden oder Nachteile.
7.2 Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Weitergabe von Zugangsdaten oder andere Pflichtverletzungen des Nutzers entstehen, haftet der Nutzer selbst.
6. Datenschutz
6.1 Die von dem Kunden für und durch die Nutzung des Händlerkontos bereitgestellten Informationen werden für die Kontaktierung des Kunden und der von ihm hinterlegten anderen Ansprechpartner sowie Verwaltung des jeweiligen Händlerkontos und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen verwendet.
6.2 RENNERGY führt die Daten mit weiteren Daten, die RENNERGY vom Kunden vorliegen, zusammen. Dies sind insbesondere Details zu bisherigen Verträgen.
6.3 Durch die Registrierung erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis zu dieser Datenerhebung, -speicherung und Verarbeitung und versichert, das Einverständnis der jeweilig Betroffenen eingeholt zu haben.
6.4 Bei Registrierung werden die in der Weboberfläche eingegebenen Daten zum Schutz vor Bots und für weitere Sicherheitsmaßnahmen an “Google reCAPTCHA” (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) übermittelt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet. Der Kunde stimmt dieser Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.
6.5 Es gilt die Datenschutzerklärung von RENNERGY.
7. Datenschutz
7.1 Die von dem Kunden für und durch die Nutzung des Händlerkontos bereitgestellten Informationen werden für die Kontaktierung des Kunden und der von ihm hinterlegten anderen Ansprechpartner sowie Verwaltung des jeweiligen Händlerkontos und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen verwendet.
7.2 RENNERGY führt die Daten mit weiteren Daten, die RENNERGY vom Kunden vorliegen, zusammen. Dies sind insbesondere Details zu bisherigen Verträgen.
7.3 Durch die Registrierung erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis zu dieser Datenerhebung, -speicherung und Verarbeitung und versichert, das Einverständnis der jeweilig Betroffenen eingeholt zu haben.
7.4 Bei Registrierung werden die in der Weboberfläche eingegebenen Daten zum Schutz vor Bots und für weitere Sicherheitsmaßnahmen an “Google reCAPTCHA” (Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA) übermittelt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet. Der Kunde stimmt dieser Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zu.
7.5 Es gilt die Datenschutzerklärung von RENNERGY.
8. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).
F. Ergänzende Vertragsbedingungen für Partnerunternehmen
1. Vertragsgegenstand
Kunden, die eine dauerhafte Vertragsbeziehung mit RENNERGY unterhalten, können als Partnerunternehmen bei RENNERGY gelistet werden. Abhängig vom Partnerstatus erhält der Kunde Beratungsleistungen oder Rabatte.
2. Standard-Partner
2.1 Standard-Partner erhalten für den jeweiligen Kaufvertrag jeweils folgende Dienstleistungen nach Maßgabe des Kapitels B und C dieser AGB kostenfrei:
• Preisberatung sowie Produktberatung und Beratung zur Verfügbarkeit von Produkten und Alternativmöglichkeiten
• Kostenfreie Erstellung eines unverbindlichen Stringplans und Dachauslegungsplans
• Kostenfreie technische Beratung sowie Beratungsunterstützung zum Endkunden
• Fernwartung, soweit technisch möglich
• Produktschulungen bei RENNERGY
• Abwicklung von Garantiefällen mit dem Hersteller
• Werbematerial
2.2 Darüber hinaus können Standard-Partner für den jeweiligen Kaufvertrag jeweils folgende Dienstleistungen nach Maßgabe des Kapitels B und C dieser AGB kostenpflichtig erhalten:
• Inbetriebnahme Support und Unterstützung
• EVU-Anmeldung
3. Standard-Plus-Partner
3.1 Standard-Plus-Partner sind berechtigt, alle Dienstleistungen der Standard-Partner nach Ziff. 2 nach Maßgabe des Kapitels B und C dieser AGB in Anspruch zu nehmen.
3.2 Bei Standard-Plus-Partnern entfallen ab einer Bestellung über 1.000,00 EUR (netto) die Versandkosten.
3.3 Darüber hinaus erhalten Standard-Plus-Partner einen Preisnachlass gemäß Partnerschaftsvereinbarung.
4. Großkunden
4.1 Großkunden sind nicht berechtigt, die Dienstleistungen der Standard-Partner nach Ziff. 2 in Anspruch zu nehmen.
4.2 Bei Großkunden entfallen ab einer Bestellung über 1.000,00 EUR (netto) die Versandkosten.
4.3 Darüber hinaus erhalten Großkunden einen Preisnachlass gemäß Partnerschaftsvereinbarung.
5. Haftung
5.1 Die Erstellung eines Stringplans und Dachauslegungsplans erfolgt durch RENNERGY unverbindlich und ohne Berücksichtigung von Statik oder anderen Vorschriften und Normen. Der Kunde ist in jedem Fall gehalten, dies eigenverantwortlich zu prüfen und den von RENNERGY erstellten Plan nicht ungeprüft umzusetzen.
5.2 Die bei Erstellung eines Stringplans und Dachauslegungsplans enthaltenen Angaben wie maximale Leistung, Peakleistung etc. sind unverbindlich. RENNERGY übernimmt keine Zusage, dass die genannten Werte eingehalten oder erreicht werden.
6. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).
G. Ergänzende Vertragsbedingungen für „M-TEC“-Garantie
1. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die freiwillige Garantieerweiterung bei Produkten der Firma „M-TEC“, die über RENNERGY verkauft werden.
2. Vertragsgegenstand und Umfang
2.1 Die Garantieverlängerung ist optional und kostenpflichtig.
2.2 Sie umfasst eine verlängerte Garantiezeit und definierte Leistungen gemäß der jeweils gültigen Garantievereinbarung von „M-TEC“.
2.3 Die Garantieverlängerung ist nur wirksam, wenn sie spätestens 14 Tage nach Übergabe des Produkts beantragt und durch RENNERGY bestätigt wurde.
3. Voraussetzungen
3.1 Der Garantieanspruch setzt eine ordnungsgemäße Installation sowie regelmäßige Wartung durch ein Fachunternehmen voraus. RENNERGY kann hierfür Nachweise verlangen.
3.2 Die Inbetriebnahme muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen, der im Installateurverzeichnis von RENNERGY oder „M-TEC“ gelistet ist.
4. Preise / Zahlungskonditionen / Verzugsfolgen
4.1 Das für die jeweilige Garantievariante auflaufende Entgelt ergibt sich aus der dem Garantienehmer bekannten Garantiebedingungen und der aktuellen Preisliste.
4.2 Die Zahlung erfolgt:
a) Fernwartungszugang: im Zuge der Wärmepumpenrechnung oder nach Erhalt der Rechnung
b Erweiterte Materialgarantie 5 Jahre: im Zuge der Wärmepumpenrechnung oder nach Erhalt der Rechnung
c) Erweiterte Materialgarantie 10 Jahre: jährlich jeweils im ersten Quartal für 1 Jahr im Voraus. Im letzten Jahr der zehnjährigen Laufzeit erfolgt eine anteilige Rechnung (bis zum Monat des Laufzeitendes). Die Variante der erweiterten Materialgarantie 10 Jahre betreffend wird ausdrücklich Wertsicherung des Entgelts vereinbart. Die Anpassung des jährlichen Betrags an die Inflation erfolgt 1 Mal jährlich im ersten Quartalgemäß Verbraucherpreisindex 2020, Ausgangsbasis ist der Stand Januar 2020 (100,0). Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
4.3 Wenn der Garantienehmer mit der Zahlung in Verzug gerät, ist RENNERGY von sämtlichen Pflichten aus dem Garantievertrag befreit und hat RENNERGY das Recht – unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist – vom Garantievertrag zurückzutreten. Wenn innerhalb des Verzugszeitraums ein Mangel auftritt, kann RENNERGY aus dem Garantievertrag heraus nicht zur Bereitstellung der Austauschware verpflichtet werden.
5. Leistungen
5.1 Die Leistungen umfassen die unentgeltliche Reparatur oder den Austausch defekter Komponenten, sofern der Mangel auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen ist. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweils vereinbarten Garantievariante. Abhängig von dieser kann die Leistung entweder in der Instandsetzung einzelner mangelhafter Komponenten oder im Austausch des gesamten Geräts durch ein funktional gleichwertiges Ersatzgerät bestehen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Nacherfüllung besteht nicht, sofern diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist oder aus sonstigen rechtlich zulässigen Gründen abgelehnt werden kann.
5.2 Ausgeschlossen sind Schäden durch äußere Einflüsse, unsachgemäßen Gebrauch, mangelhafte Wartung, Eingriffe Dritter oder nicht bestimmungsgemäßen Einsatz.
5.3 Verschleißteile sind grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen.
6. Abwicklung und Nachweise
6.1 Der Garantieanspruch ist schriftlich über das Serviceportal oder per E-Mail an RENNERGY geltend zu machen.
6.2 Der Nachweis der ordnungsgemäßen Installation und Wartung sowie die Vorlage der Seriennummer und der Rechnung sind zwingend erforderlich.
7. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es gelten ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).
H. Hinweise zur Haftung bei Installationsfehlern und Gewährleistungsfristen
1. Gewährleistungsfrist
1.1 Die Wärmepumpe gilt rechtlich als bewegliche Sache (§ 90 BGB), da sie technisch zerstörungsfrei demontierbar ist und nicht dauerhaft mit dem Gebäude verbunden.
1.2. Im B2B-Bereich beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
1.3 Der Schaden trat nach Ablauf dieser Frist auf – ein Gewährleistungsanspruch besteht daher nicht mehr.
2. Ausschluss der Händlerhaftung bei Installationsfehlern
2.1 Auch innerhalb der Frist gilt: Für Schäden, die auf unsachgemäße Installation zurückzuführen sind, besteht keine Händlerhaftung.
2.2 Eine Haftung besteht nur bei produkt- oder herstellungsbedingten Mängeln, was hier nicht der Fall ist.
3. Haftung des Installateurs
3.1 Der Installateur trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation.
3.2 Bei Installationsfehlern haftet er gegenüber dem Endkunden auf Nacherfüllung, Kostenerstattung oder Schadenersatz.
4. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es gelten ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).
I. Ergänzende Bedingungen für die Nutzung der Rennergy App
1. Geltungsbereich
Im Rahmen der AGB gelten die nachfolgenden Bedingungen für die Nutzung der mobilen App „Rennergy App“ (nachfolgend „App“) der Rennergy Systems AG, Einöde 50, 87474 Buchenberg, Deutschland. Sie regeln das Verhältnis zwischen der Rennergy Systems AG (nachfolgend „RENNERGY“) und den Nutzer der App.
2. Leistungen der App
Die App bietet Zugang zu verschiedenen Funktionen im Zusammenhang mit Heizsystemen, einschließlich Fernüberwachung, Steuerung, Analyse sowie Systeminformationen. Der Umfang der Funktionen kann sich durch Updates oder neue Versionen ändern.
3. Nutzungsbedingungen
3.1 Die App darf nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und ausschließlich für Zwecke verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Nutzung von RENNERGY-Produkten stehen.
3.2 Die Nutzung setzt eine Internetverbindung voraus, für deren Kosten der Nutzer selbst aufkommt.
3.3 Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
4. Registrierung und Benutzerkonto
4.1 Die Nutzung bestimmter Funktionen der App setzt eine Registrierung voraus.
4.2 RENNERGY behält sich vor, die Registrierung abzulehnen oder ein Benutzerkonto zu sperren, wenn gegen die AGB verstoßen wird.
5. Nutzungsrechte
5.1 RENNERGY räumt den Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der App ein.
5.2 Die App und ihre Inhalte dürfen nicht verändert, kopiert, verbreitet oder kommerziell verwertet werden.
6. Verfügbarkeit und Wartung
6.1 RENNERGY ist bemüht, eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der App sicherzustellen. Es wird jedoch keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit übernommen.
6.2 Wartungsarbeiten, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange können zu kurzfristigen Einschränkungen führen.
7. Haftung
7.1 RENNERGY haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der App entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
7.2 Die Haftung für Folgeschäden, wie z. B. entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
8. Datenschutz
8.1 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.
8.2 Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von RENNERGY.
9. Änderungen der Bedingungen
9.1 RENNERGY behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.
9.2 Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Weise bekannt gegeben, z. B. beim nächsten Öffnen der App.
10. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Es gelten ergänzend die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Kapitel A).