Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine deutsche Förderbank, die verschiedene Programme zur Unterstützung von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen anbietet. Im Bereich der energetischen Sanierung und Heizungsanlagen fördert die KfW den Umstieg auf Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen.
Hier sind einige Informationen zu den Fördermöglichkeiten:
1. Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen: Die Bundesregierung hat Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen, um den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen zu fördern. Die Details der künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet und sollen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.
2. Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien: Wenn Sie Ihre Heizung austauschen und ausschließlich mit erneuerbaren Energien heizen möchten, können verschiedene Systeme in Betracht kommen, wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Solarthermie-Anlagen. Es gibt auch die Möglichkeit einer Hybridheizung, bei der verschiedene Heizungssysteme kombiniert werden. Zusätzlich wurde eine Fördermöglichkeit für innovative Heizungssysteme auf Basis erneuerbarer Energien geschaffen.
3. Gebäudenetz und Wärmenetz: Die KfW fördert den Bau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes, das der Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden dient. Ebenfalls können Anschlüsse an ein bestehendes Gebäudenetz oder Wärmenetz gefördert werden, wenn bestimmte Anforderungen an den Anteil erneuerbarer Energien oder den Primärenergiefaktor erfüllt werden.
4. Brennstoffzellen-Heizung: Für Brennstoffzellen-Heizungen, die umweltfreundlich Wärme und Strom erzeugen, gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten.
5. Optimierung bestehender Heizungsanlagen: Wenn Sie Ihre bestehende Heizungsanlage modernisieren und effizienter machen möchten, können Sie auch dafür Fördermittel beantragen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anlage älter als zwei Jahre ist und bestimmte Maßnahmen zur Optimierung durchgeführt werden.
Die genauen Konditionen und Voraussetzungen für die Förderprogramme der KfW können variieren.
Es ist ratsam, sich auf der Website der KfW über die aktuellen Programme zu informieren und gegebenenfalls fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen, um Fördermittel zu beantragen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Was sind förderfähige
Kosten?
▷ Biomasseheizung
▷
Wärmepumpe
▷
Pufferspeicher
▷ Lager-
und Transportsystem
▷ Mess-,
Steuer- und Regelungstechnik
▷
Deinstallation und Entsorgung der Altanlage
▷ Planung
und Baubegleitung
▷
Notwendige Umbaumaßnahmen
▷
Optimierung des Heizungsverteilsystems
▷ Sämtliche
Verrohrungen
Die Grundförderung gilt beim
Tausch aller Heizungen ohne zeitliche Beschränkung. Beim
Klimageschwindigkeits-Bonus muss eine Gas- oder Biomasse-Heizung älter als 20
Jahre sein. Die Berechnung wurde mit und ohne Einkommens-Bonus ermittelt.
BEG-Förderung
Infoflyer zur BEG-Förderung
Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich
-Zuschuss bis zu 10.200 Euro
-für den Kauf und Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher
-für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
Die KfW unterstützt den Erwerb und die Installation einer Elektrofahrzeug-Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher durch das Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos". Das Hauptziel dieser Förderung besteht darin, sicherzustellen, dass Sie Ihr Elektroauto mithilfe umweltfreundlich erzeugten Solarstroms aufladen können.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
-Der Kauf einer neuen Ladestation (zum Beispiel eine Wallbox) mit einer Mindestladeleistung von 11 Kilowatt (kW)
-Der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Mindestspitzenleistung von 5 Kilowattpeak (kWp)
-Der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer nutzbaren Kapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh)
-Die Installation und Anschlussarbeiten für das gesamte System, einschließlich aller erforderlichen Installationsarbeiten
-Die Integration eines Energiemanagement-Systems zur effizienten Steuerung des Gesamtsystems
Im September 2023 wird hier eine Liste der unterstützten Ladestationen veröffentlicht.
Um für diese Förderung in Betracht zu kommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Alle Komponenten, einschließlich Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher, müssen neu erworben werden.
Bis zum Zeitpunkt des Antrags dürfen keine dieser Komponenten bereits bestellt worden sein.
Sie müssen im Besitz eines reinen Elektrofahrzeugs (kein Hybridfahrzeug) sein, das entweder auf Ihren Namen oder den Namen einer Person in Ihrem Haushalt zugelassen ist, oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektrofahrzeug bestellt.
Hinweis: Wenn Sie Ihr Elektrofahrzeug privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Firmen- oder Dienstwagen erfüllen nicht die Förderkriterien.
Ihr Wohngebäude muss bereits existieren, und Sie müssen darin wohnhaft sein.
Diese Förderung ist nicht verfügbar für:
Neubauten vor dem Einzug.
Objekte, die ausschließlich vermietet werden.
Ferienhäuser, Wochenendhäuser und Ferienwohnungen.
Eigentumswohnungen.
Die mehrfache Förderung desselben Wohngebäudes über dieses Förderprogramm.
Quelle: KfWSolarstrom für Elektroautos
Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge