Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen und Holzkessel:
Wärmepumpen:
• Bis zum 14.08.2022: Förderung von bis zu 50% des Anschaffungspreises
• Ab dem 01.01.2023: Förderung von bis zu 40%
• Zusätzlicher Bonus von 5% für Wärmepumpen, die Wasser oder Erde als Energiequelle nutzen • Ab Januar 2023: 5% Bonus für die Verwendung von natürlichen Kältemitteln in Wärmepumpen
• Förderanträge können über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.
Holzkessel (Biomasseheizung):
• Bis zum 14.08.2022: Förderung von bis zu 35%
• Ab dem 01.01.2023: Förderung von bis zu 20%
• Förderanträge können über das BAFA gestellt werden.
Allgemeine Informationen: • Heizungsförderung gilt für Bestandsbauten und Neubauten
• Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
• Öl- und Gasheizungen werden nicht mehr gefördert
• Für den Austausch von alten Öl- oder Gasheizungen gibt es eine Austauschprämie, die die staatlichen Zuschüsse um 10 Prozentpunkte erhöht
• Heizungsförderung kann über das BAFA oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden, je nachdem, ob es sich um einen Bestandsbau oder Neubau handelt
• Ein Wärmemengenzähler und hydraulischer Abgleich sind Voraussetzungen für die Förderung
• Die Förderung umfasst nicht nur die Anschaffungskosten für die Heizung, sondern auch die Installation sowie damit verbundene Maßnahmen wie die Entsorgung des Öltanks, die Schornsteinsanierung und die Anschaffung eines Pufferspeichers • Der Antrag auf Förderung muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Installation
Bitte beachten Sie, dass dies eine Zusammenfassung der Informationen ist und weitere Details und Bedingungen gelten können. Es wird empfohlen, die genauen Richtlinien und Anforderungen auf der Website des BAFA oder der KfW zu prüfen oder einen Fachmann für weitere Beratung zu kontaktieren.
aktualisiert am 01.05.2023